Satzung des BSH München

 

§1 Name, Sitz, Gründung

1. Die Hochschulgruppe trägt den Namen "Bundesverband Sicherheitspolitik an den Hochschulen München" (BSH München).

2. Sitz der Hochschulgruppe ist München.

3. Sie wurde am 18. September 2008 wieder gegründet.

 

§2 Grundsätze

1. Der BSH München tritt ein für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Er unterstützt die europäische Integration auf der Grundlage von Freiheit und Demokratie, sowie die transatlantische Partnerschaft.

2. Der BSH München ist parteipolitisch und konfessionell nicht gebunden.

3. Ziel des BSH München ist es, die außen- und sicherheitspolitische Diskussion im akademischen Umfeld sowie die Auseinandersetzung mit den Zielen, Strategien, Instrumenten und weltweiten Herausforderungen zu fördern und zu vertiefen. Dies beinhaltet auch die Untersuchung anderer Weltanschauungen, aktueller und zukünftiger Konflikte, der Interessen von Staaten und Staatengruppen sowie deren Auswirkungen.

 

§3 Mitgliedschaft

1. Aktive und ehemalige Studierende, Promovierende sowie akademisch Beschäftigte der Universität München können ordentliche Mitglieder des BSH München werden. Über Ausnahmen von dieser Bestimmung entscheidet der Vorstand.

2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Revision der Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung ist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Bestätigung des Vorstandes.

3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Ein Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich mitzuteilen.

4. Alle Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht.

 

§4 Organe des BSH München

Die Organe der Hochschulgruppe sind:

1. Die Mitgliederversammlung,

2. der Vorstand,

3. die Projektleiter.

 

§5 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern.

2. Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie ist vom Vorstandsvorsitzenden unter Angaben von Zeit und Ort mindestens vierzehn Tage vor Stattfinden in Textform einzuberufen.

3. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und beschließt Satzungsänderungen.

 

§6 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinen zwei Stellvertretern.

2. Die Mitglieder des Vorstandes können jährlich einzeln auf einer Mitgliederversammlung gewählt werden.

3. Der Vorstand führt Ergebnisprotokolle über seine Entscheidungen.

 

§7 Die Projektleiter

1. Jedes Mitglied kann vom Vorstandsvorsitzenden zum Leiter eines Projektes ernannt werden, wenn es bereit und in der Lage ist, ein Projekt verantwortlich zu leiten und mit der Unterstützung der Hochschulgruppe durchzuführen.

2. Ein Projektleiter übernimmt sein Amt mit seiner Ernennung. Die Amtszeit endet, wenn das Projekt vom Vorstandsvorsitzenden abgeschlossen ist oder der Vorstand aus dringenden Gründen den Projektleiter einstimmig vor Abschluss des Projektes seines Amtes enthebt. Vor der Entscheidung ist der Projektleiter anzuhören.

 

§8 Abstimmungs- und Wahlverfahren, Satzungsänderungen

1. Schreibt die Satzung nichts anderes vor, werden Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Abstimmungen müssen geheim erfolgen, wenn mindestens ein anwesendes Mitglied dies verlangt.

2. Satzungsänderungen können auf ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederver-sammlungen mit Zwei-Drittel-Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden. Entsprechende Anträge müssen dem Vorstand eine Woche vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen.

 

Die Satzung tritt am 18. September 2008 in Kraft.